Fürsprech Felix Scherer, wie er sich bei Maler Geisshüsler ein paar Schlucke aus dem vermeintlichen Rum- oder Magenbitterfläschchen genehmigt - gezeichnet von Ludig Suter in der Brattig von 1993. | © Seetaler Brattig

* Helene Büchler-Mattmann, Hitzkirch | aus der «Seetaler Brattig» von 1993

Wenn in Hitzkirch am Hohen Donnerstag am Ende des Gottesdienstes das Altarbild in den Kirchenestrich aufgezogen wird und dahinter das kulissenartig aufgebaute Heiliggrab sichtbar wird, ahnt wohl kaum jemand, mit welch grausiger Giftmordgeschichte die Entstehung dieses Kunstwerkes verbunden ist. Eine über 30seitige Abschrift des Kriminalgerichtsprozesses von 1876, aufbewahrt im Pfarrarchiv in Hitzkirch, gibt uns Auskunft über die schrecklichen Ereignisse jenes Frühlings.

Heiliggrabdarstellungen gab es damals bei uns in vielen Kirchen. Es war Brauch, am Karfreitag sieben Heiliggräber in der Umgebung zu besuchen. 1876 erteilte der Hitzkircher Pfarrer Josef Kaspar Stutz dem Maler Johann Geisshüsler von Römerswil den Auftrag, für den Karfreitag hinter dem Altar ein Heiliggrab zu malen. Für die Zeit der Arbeit erhielt der Künstler Unterkunft und Kost in der Pfarrwohnung der Kommende. Geisshüsler, 48jährig, gross und schlank, mit blondem Haar, Schnurrbart und Stirnglatze und stechenden Augen hinter Brillengläsern, war neben der Malerei auch als Fotograf tätig. Als Junggeselle führte er ein unstetes, leichtsinniges Leben. 1853 war er wegen Urkundenfälschung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden. In Hitzkirch war Geisshüsler kein Unbekannter. Er pflegte sehr enge Beziehungen zum Fürsprech Felix Scherer und seiner Frau. Eine Zeitlang lebte er gar in Richensee bei ihnen in Untermiete.

Felix Scherer hatte 1861 die um 16 Jahre jüngere Maria Meyer von Bremgarten geheiratet, die ihm innert sieben Jahren fünf Knaben gebar. In der anfänglich glücklichen Ehe tauchten aber immer mehr Probleme auf. Scherer war ein Trinker und geriet zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Immer wieder musste die Frau, die vermutlich ein Schuhgeschäft betrieb, von ihrem für damalige Verhältnisse beträchtlichen Vermögen grössere Summen hergeben, insgesamt etwa 18‘000 Franken. Johann Geisshüsler versuchte jeweils zu vermitteln und den drohenden Konkurs abzuwenden, allerdings ohne Geld, da er selber Konkursit war. Die dauernden Streitigkeiten der Eheleute und die zunehmende Verwahrlosung Scherers führten schliesslich 1873 zur Scheidung.

Vergiften oder erfrieren lassen

Eine nicht unwichtige Rolle im ganzen Zerwürfnis spielte eine Lebensversicherung von 6000 Franken, die Scherer zugunsten seiner Frau abgeschlossen hatte. Seit seiner Zahlungsunfähigkeit musste Frau Scherer die Prämien selber berappen. Das steigerte natürlich noch ihren grenzenlosen Hass, dem sie und ihre Mutter in verächtlichen und wütenden Äusserungen bei jeder Gelegenheit freien Lauf liessen.

Die in Aussicht stehende Versicherungssumme – eine kleine Entschädigung für ihr verlorenes Frauenvermögen! — trieb Maria Scherer zu immer kühneren Gedanken. Im Sommer 1875 versuchte sie den mehrmals vorbestraften Siebmacher Ludwig Fischer von Triengen zu überreden, ihren Mann zu vergiften. Ein paar Monate später unterbreitete sie Vinzenz Müller von Altwis, der ihr beim Verkauf ihres Geschäftes helfen sollte, einen neuen Plan: sie habe von einem aargauischen Apotheker ein tödliches Gift von ganz besonderer Qualität, das bei einem chemischen Untersuch nicht nachgewiesen werden könne. Wenn er es ihrem Manne verabreiche, werde sie ihn entsprechend belohnen.

Ihre Vorstellungen wurden immer konkreter. Im Winter schlug sie dem Jugendfreund Jakob Waldispühl von Bremgarten vor, er solle einmal bei grosser Kälte nach Hitzkirch kommen und unter einem geschäftlichen Vorwand mit Felix ausfahren. Sie werde ihm dann zwei Fläschchen mit Schnaps mitgeben, das eine mit Gift vermischt. Nach der Tat solle er Felix vom Wagen stossen, damit er im Schnee erfriere. Anfangs April 1876 schickte Frau Scherer ihren Hausfreund, den Maler Johann Geisshüsler, nochmals nach Bremgarten mit dem Ansinnen, Waldispühl solle am 4. April nach Hitzkirch kommen, Scherer in einem Wirtshaus vollaufen lassen und ihn anschliessend in den Aabach stürzen.

Der verhängnisvolle Schluck

Während sich so die Schlinge um Felix Scherer immer enger zog, malte Johann Geisshüsler auf der Chorempore hinter dem Altar unentwegt am Heiliggrab. Die Zeit drängte. Die Karwoche stand unmittelbar bevor. Auf vier gestaffelten, nach hinten kleiner werdenden Holzbogen hatte er auf beiden Seiten je ein Säulenpaar gemalt. Auf den sich darüberwölbenden «Himmelsbogen» waren lauter Engel zu sehen, mit den Leidenswerkzeugen oder einem Musikinstrument in der Hand. Ab und zu tauchte Scherer in der Kirche auf. Er wusste, dass Geisshüsler immer in einer Nische hinter dem Altar neben seinen Malutensilien auch ein Fläschchen mit Rum oder Magenbitter stehen hatte. Genau das sollte Scherer zum Verhängnis werden.

Die Arbeit war ganz knapp auf die Kartage fertig geworden. Am Ostersonntag, dem 16. April, räumte Geisshüsler nach dem Gottesdienst seinen Arbeitsplatz auf und trug Farben und Pinsel in die Kommende hinauf. Wieder einmal leistete ihm Fürsprech Scherer Gesellschaft. Geisshüsler schlug vor, in der Wirtschaft der Schwestern Strebel gemeinsam noch einen Kaffee zu trinken. Am Nachmittag wollten sie dann miteinander nach Luzern fahren. Um drei Uhr verliess Geisshüsler die Wirtsstube, um noch einige Besorgungen zu machen. Er versprach, in einer halben Stunde zurückzukommen. Während Scherer auf ihn wartete, wurde er immer schläfriger und begann zu frieren. Er setzte sich auf das Ofenbänklein, wo er bald einnickte und dabei furchtbar schnarchte. Um halb fünf Uhr neigte sich sein Oberkörper zur Seite und fiel auf die Bank. Gleichzeitig floss aus seinem Mund eine gelbbraune Flüssigkeit. Der sofort herbeigerufene Arzt Dr. Emil Lang konnte nur noch den Tod des 52jährigen feststellen.

Bestechungsversuche von Witwe Scherer

In Hitzkirch verbreitete sich sogleich das Gerücht, Fürsprech Scherer sei vergiftet worden. Vinzenz Müller von Altwis erstattete am Osterdienstag — dem Tag der Beisetzung Scherers — eine entsprechende Anzeige, die Gemeindeammann Moser unverzüglich an die kantonalen gerichtlichen Instanzen weiterleitete. Die Staatsanwaltschaft entschied noch am gleichen Tag, die Leiche sei am Mittwoch, 19. April, wieder auszugraben und eine Obduktion (Leichenöffnung) vorzunehmen. Der Magen- und Darminhalt solle untersucht werden.

An diesem Morgen kam Frau Scherer in grosser Bestürzung zu Dr. Max Winkler, der als Gerichtsarzt bei dieser Prozedur dabeisein würde. Sie machte ihm grosse Versprechungen, wenn er die Obduktion verhindern könne. Winkler ging allerdings auf dieses Ansinnen nicht ein. Am folgenden Tag schickte sie Geisshüsler zum alt Gemeindepräsidenten Jakob Scherer mit der dringenden Bitte, er solle den Chemiker in Luzern überreden, beim Untersuch der Organe keine Vergiftung zu konstatieren. Sie würde dafür 1000 Franken von der Lebensversicherung zahlen und auch ihm, Jakob Scherer, für diesen Dienst eine Belohnung geben. Am nächsten Montag versuchten Frau Scherer und ihre Mutter noch — wiederum vergeblich — Vinzenz Müller dazu zu bewegen, seine Anzeige und seine Äusserungen zu widerrufen. An diesem Montag, 24. April, wurde Johann Geisshüsler verhaftet, am folgenden Tag Frau Scherer. Im Mai nahm man auch die Mutter der Frau Scherer vorübergehend in Haft. Die chemische Untersuchung des Magen- und Darminhaltes erbrachte den eindeutigen Beweis einer Morphiumvergiftung. Allein im Magen Scherers (ohne das Erbrochene) fand man die dreieinhalbfache tödliche Dosis dieses Giftes.

Morphium im Magenbitter

Die gerichtliche Untersuchung des Falles zog sich bis in den Juli hinein. Das Geständnis Geisshüslers brachte endlich Klarheit in die Vorgänge am Ostertag: Am Ostersonntag habe er eine Morphiumlösung, die er sonst zu fotografischen Zwecken brauchte, mit Rum und Magenbitter gemischt und in jene Nische hinter dem Altar gestellt, wo sonst das Fläschchen mit dem Magenbitter gestanden sei, von dem Felix Scherer schon mehrmals getrunken hatte. Während er seine Malutensilien in die Kommende hinauftrug, habe dieser denn auch das Fläschchen leergetrunken. Bei seiner Rückkehr habe er dies erschreckt festgestellt und sofort seine Tat bereut. Er habe daher Scherer zu einem Kaffee eingeladen, da er wusste, dass Kaffee mit viel Zucker als Gegengift gegen Morphium gelte. Nachher sei er zu Frau Scherer gegangen, wo es ihm die ganze Nacht entsetzlich schlecht gewesen sei. Er habe wohl auch eine kleine Menge des Giftes erwischt.

Geisshüsler behauptete mit Bestimmtheit, aus eigenem Antrieb gehandelt zu haben, aus Mitleid mit dem trostlosen Dasein Scherers, aber auch aus dem Wunsch, vielleicht später mit Frau Scherer ein Verhältnis anknüpfen zu können. Trotzdem kam das Gericht nach Anhörung aller Zeugen zum eindeutigen Urteil, Frau Scherer sei die Anstifterin zum Mord gewesen.

Das Urteil: 24 Jahre Zuchthaus

Wie sehr diese Mordgeschichte die Gemüter erregte, zeigte sich bei der Urteilsverkündung des Kriminalgerichtes im Luzerner Rathaus am 31. Juli 1876. Eine ungeheure Menschenmenge, herbeigeeilt von nah und fern, wartete trotz unerträglicher Hitze auf dem Platz; im Treppenhaus und in den Korridoren. Als die Türen geöffnet wurden, ergoss sich der Schwall von Neugierigen in den Gerichtssaal, wo alle aufmerksam den Verhandlungen folgten. Um fünf Uhr wurde das Urteil verlesen: Johann Geisshüsler wird des Mordes schuldig gesprochen, Frau Marie Scherer der Anstiftung zum Mord. Beide werden zu einer Strafe von 24 Jahren Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehren verurteilt.

Die Schwiegermutter des Ermordeten, Frau Franziska Meyer, wird mangels Beweisen freigesprochen. Die Scherer-Buben wurden wohl in der Armen- und Waisenanstalt Klotensberg untergebracht. Jedenfalls starb der älteste dort 1886 im Alter von 24 Jahren.

Geisshüsler wurde 1889 als fast erblindeter, gebrochener Mann vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen und starb kurze Zeit danach.

* Helene Büchler-Mattmann (geboren 1944), wuchs in Beromünster auf und lebt in Hitzkirch. Die Historikerin promovierte 1976 über das Stift Beromünster im Spätmittelalter und war von 1983 bis 2014 Museumsleiterin im «Haus zum Dolder» in Beromünster, wo sie insgesamt 15 Ausstellungen kuratierte. Autorin zahlreicher Abhandlungen zu lokalhistorischen Themen, vor allem im Zusammenhang mit dem Dolderhaus und dem Stift Beromünster sowie der Pfarrei Hitzkirch (zum Beispiel Broschüre zur Kirchenrenovation, 1984; Familien im Hitzkirchertal 1678, 1991; Kirchen- und Kommendeführer Hitzkirch, 2011).

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