Der Hochdorfer Landjäger, vor sich am Boden das Opfer: Ludwigs Suters Sicht des Mordfalls von 1904 in der «Seetaler Brattig» 2008. | © Seetaler Brattig

*Martin Merki, Luzern

Kein Kriminalgericht der Schweizer Kantone fällte in der Zeit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert so viele Todesurteile wie der Kanton Luzern. Das trug ihm den makabren Spottnamen «köpfender Kanton» ein. 1904 stand auch das Seetal im Banne eines Tötungsdelikts.

 Noch keine hundert Jahre ist es her, seit im Kanton Luzern am 20. Januar 1915 die letzte zivile Hinrichtung eines Mörders vollzogen wurde. Zwar war 1873 bei der Revision der Bundesverfassung die Todesstrafe in der Schweiz abgeschafft worden. Nur fünf Jahre später entschied sich das Schweizervolk nach einer landesweiten Welle schwerster Verbrechen anders. Das Verbot der Todesstrafe in der Verfassung wurde aufgehoben, und den Kantonen das Recht eingeräumt, die Blutstrafe in das kantonale Strafrecht aufzunehmen. Mehrere Kantone, vor allem die konservativen ehemaligen Sonderbundskantone, machten davon Gebrauch. In der lnnerschweiz machte nur Nidwalden bei der «Todesstrafe-Renaissance» nicht mit. Im Kanton Luzern stimmte das (Männer-)Volk 1883 der Wiedereinführung der Todesstrafe für Schwerverbrecher zu. Das Kriminalgericht fällte in der Zeitspanne von 1885 bis 1915 achtmal die Todesstrafe. Davon wurden vier Verurteilte hingerichtet, die vier weiteren Todesurteile (auch im Hochdorfer Fall) wurden vom Grossen Rat durch Begnadigung in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.

«Unglücksfälle und Verbrechen» hiess in der «guten alten Zeit» in den meist schmalbrüstigen Zeitungen die Rubrik, die jene Ereignisse enthielt, welche oft monatelang Gesprächsstoff am Familientisch und in den Beizen bildeten. Das war auch der Fall, als am 8. April 1904 die Luzerner Zeitungen «Vaterland» und «Luzerner Tagblatt » in wenigen Zeilen aus Hochdorf berichteten: «In letzter Nacht wurde ein deutscher Bierbrauer erschlagen aufgefunden.» Das «Vaterland» vermerkte: «Zwei verdächtige Männer seien verhaftet worden». Das «Tagblatt» ergänzte, «kurz nach Mitternacht sei beim Nachhausekommen der Braumeister der Brauerei Wyss ein 30-jähriger lediger Mann namens Johann Anthofer, aus Salzburg, ermordet worden». Das Wochenblättli «Hochdorfer Anzeiger» hinkte den Tageszeitungen hinten nach.

Gerüchte um Täter aus Entlebuch

Amtliche Informationen gab es damals keine. Details über das Verbrechen sickerten aus dem Kreis der Brauereiarbeiter tröpfchenweise an die Öffentlichkeit. Etliche von ihnen hatten die fragliche Nacht in der Brauerei verbracht. Ein Braumeister und ein Gehilfe hatten die Nacht über den Brauvorgang und die Einrichtungen zu überwachen. Eine Gruppe von Hilfsarbeitern, Handwerkern und Knechte der Brauerei hatte Kost und Logis in der «Braui». Für sie gab es im Dachstock «Arbeiterzimmer». Keiner dieser Männer war direkter Zeuge der Bluttat. Erst nach Auffinden der Leiche waren sie in das Geschehen einbezogen. Sie wurden anderntags als Zeugen durch die Untersuchungsbehörden über irgendwelche Beobachtungen einvernommen.

Der gleichentags inhaftierte Hauptverdächtige war Arbeitskollege des Opfers. Es handelte sich um den 27-jährigen Bernhard Hofstetter, ledig, von Entlebuch, der als Flaschenputzer und Gehilfe in der «Braui» arbeitete. Am 26. April erschien sein Name aufgrund einer Meldung der Depeschenagentur im «Tagblatt» mit dem Zusatz: «Der in Hochdorf wegen Raubmordes verhaftete Hofstetter steht auch im Verdacht, am 4. August 1902 den Doppelmord an dem Ehepaar Lustenberger in der Löchlihalde zu Malters begangen zu haben». Das «Vaterland» misstraute der Agenturmeldung und verifizierte sie. Diese Zurückhaltung gab dem konservativen Blatt die Möglichkeit, die Konkurrenz zu blamieren, indem es anderntags die ominöse Meldung als «Geschwätz» wie folgt entlarvte: «Die Meldung, Hofstetter stehe auch unter schwerem Verdacht, der Mörder des Ehepaars Lustenberger in Malters zu sein, gehöre zu dem haltlosen Geschwätz im Nachgang zum Fall Hofstetter. Dieser habe sich zur Zeit des Malterser Doppelmords nachweislich in Frankreich aufgehalten.»

Vom Verdacht zum Geständnis

Über den Hergang der Bluttat und die Motive des Mörders blieb die Öffentlichkeit weiterhin im Ungewissen. Das «Vaterland» meldete am 3. Mai, es habe zuverlässig vernommen, «der wegen des bekannten Tötungsfalles in Haft stehende Hofstetter habe ein Geständnis abgelegt». Doch habe er die Sache so dargestellt, dass es sich nicht um vorbedachten Mord, sondern um blossen Totschlag handeln würde.

Erst im Laufe des Monats Juni waren der Lokalzeitung Neuigkeiten zum Tötungsdelikt zu entnehmen. Der mutmassliche Mörder Hofstetter habe jüngstens gestanden, den Mord begangen zu haben, auch habe er die Beweggründe der Tat offengelegt. Demnach handle es sich um einen mit Vorbedacht unternommenen Raubmord. Voraussichtlich werde angesichts dieser Tatsache gegen den Delinquenten Todesstrafe beantragt. Tage später, berichtete die Lokalzeitung, Hofstetter sei am 8. Juni im Morgengrauen aus «unserem Amtsgefängnis» nach Luzern ins Zentralgefängnis überführt worden. Mit dem Geständnis sei die Tatuntersuchung abgeschlossen. Bald habe sich das Kriminalgericht mit dem Fall zu beschäftigen.

Der Krimi im Kantonsblatt

Waren bisher die Umstände der Bluttat nur spärlich bekannt geworden, so wurden diese im gerichtlichen Verfahren in allen Details offen gelegt und darüber berichtet. Eine grausame Darstellung des Tötungsdelikts bildete das im Kantonsblatt veröffentlichte 34 Seiten umfassende Kriminalstrafurteil.

Diese Publikation in vollem Umfang war im Strafgesetz bei Todesurteilen vorgeschrieben. Die Todesstrafe hatte eben nicht bloss eine strafrechtliche Dimension, sondern auch eine eminent politische. Über Todesurteile entschieden nicht nur beide Kantonsgerichte (Kriminalgericht und Obergericht), sondern in letzter Instanz der Grosse Rat, der letztlich als Begnadigungsinstanz über Leben oder Tod des Mörders zu entscheiden hatte. Die Mitglieder des Parlaments konnten sich über das Tötungsdelikt anhand des Kantonsblatts, das ihnen als Separatdruck im «ominösen Falzband» zuging, die eigene Meinung bilden. Die relativ vielfältige Verbreitung des Kantonsblatts, das auf den Gemeindekanzleien eingesehen werden konnte, und auch von Wirtschaften abonniert war, ermöglichte es breiten Kreisen das amtlich genau dokumentierte Verbrechen in allen Details zu erfahren.

Früh verpfuschtes Leben

Nach dem Zeugnis des Gemeinderates von Entlebuch stammte Bernhard Hofstetter aus einer armen, gutbeleumdeten Familie, geboren war er 1877, und besuchte von 1884–1892 die Primar- und Fortbildungsschule in Ebnet. Die Noten waren mittelmässig, Fleiss und Betragen liessen zu wünschen übrig. Widersprüchlich zum Urteil der «gut beleumdeten Familie» mutet an, dass die Behörde die mässige Schulleistung grösstenteils mit der mangelhaften Erziehung begründete. Seine Eltern hätten während einer Reihe von Jahren in beständigen Zerwürfnissen und im Streit gelebt, so dass die Mutter sich später von der Familie trennte. Mit 13 Jahren verliess Bernhard das elterliche Haus, kehrte dann wieder über den Winter heim. Bis er bei der Brauerei Wyss in Hochdorf in Dienst trat, hatte er «in hiesiger Gegend etwa 16 Dienstherren». Bernhard verbrachte als 25-Jähriger ungefähr ein Jahr bei Landwirten in Frankreich. Einige der Zeugnisse lauteten günstig, von anderen Stellen wurden ihm Streitereien und Diebstähle zur Last gelegt. Zu seinem Lebensweg gestand er vor dem Gericht: «Wäre ich nur nie nach Frankreich gekommen, dort habe ich alle Religion verloren, und so kam ich zu meiner Tat.» Und über seinen Charakter: «Ich habe es im Blut, wenn mir die Galle steigt, so bin ich über mich selber nicht mehr viel Meister, und wenn es mir das Leben kostet.»

«Ich hatte Rache auf Johann»

Der Mörder Bernhard Hofstetter und sein Opfer Johann Anthofer logierten mit einem dritten Kollegen im selben «Arbeiterzimmer». Am Vorabend der Bluttat zechten sie mit weiteren Kollegen in Brüggers Wirtschaft. Das Klima zwischen den beiden war seit geraumer Zeit gestört. «Ich hatte Rache auf Johann» gestand Bernhard im fünften Verhör, bei dem er auch sein Verbrechen zugab. Bernhard hatte Anthofer im Verdacht, ihn bei Wyss, dem Patron, angeschwärzt zu haben, einmal wegen unflätigem Benehmen in der Wirtschaft, ein andermal wegen Entwendung einer vollen Bierflasche.

Wyss stellte ihn zur Rede und drohte, ihm keine Biermarken mehr zu geben mit der Bemerkung: «Du bist dann gli alt genug mit deiner dräckigen Schnorre.» Hinter all dem vermutete Bernhard den Anthofer als Zuträger. Als dieser ihm Vorwürfe machte wegen der Zimmerordnung und androhte, Wyss Mitteilung zu machen. «Da hatte er mich wieder frisch vertäubt», und er nahm sich vor, den Braumeister bei Gelegenheit durchzuprügeln.

Bei besagtem Wirtshausbesuch verliess Bernhard mit einem andern Kollegen frühzeitig das Lokal, während Johann erst Stunden später heimkehrte. Der rachesüchtige Kollege schätzte die Gelegenheit günstig ein, weil er durch die frühere Heimkehr ein Alibi hatte. Er suchte einen Knüttel, holte aber aus der Werkstatt ein grosses Steckeisen, von 1,23 m Länge und 3.5 cm Durchmesser, sowie ein kleineres Eisen von 39,5 cm Länge und 23 mm Dicke. Mit diesen Schlagzeugen sei er hinter dem Tor der Flaschenhalle «zweggestanden » und habe «gepasst.» Die Grausamkeit der Bluttat zu beschreiben, bleibe hier erspart. Als Johann die Tür öffnete, bemerkte der ein Geräusch und rief: «Wer ist noch da?». Hofstetter hörte, dass Johann ein Zündhölzli anzünden wollte. Er zog eines der Eisen auf und schlug in die Richtung, wo er glaubte, dass sein Opfer stehe. Er hörte wie dieses zu Boden fiel und rief: «Was ist das für ein Kerli?» Die Antwort waren weitere Schläge mit dem grösseren Eisen. «Der Streich machte, wie wenn ich einen Lumpenhaufen schlüge, ich habe «gewahret», dass ich ihn auf den Kopf getroffen», erklärte Hofstetter im Verhör. Er versteckte die Mordwerkzeuge, nahm dem Opfer das Geld und die Schlüssel aus der Tasche, ging ins Zimmer, öffnete Anthofers Kiste, nahm das «Druckli», in welchem Johann sein Erspartes, einige hundert Franken, aufbewahrte, versteckte die Beute, warf den Kofferschlüssel in den Abtritt und ging ins Bett.

Der Grosse Rat liess Gnade walten

Die am gleichen Vormittage durch die Amtsärzte Hans Meyer und Dr. B. Winkler vorgenommene Sektion ergab den Befund von mehreren tiefen Wunden am Kopf, die bis in die Hirnhöhle, Nasen- und Augenhöhlen hineinreichten. Aus der Beschaffenheit der Lunge und dem im Magen befindlichen Blute folgerten die Ärzte, dass Anthofer nach den ersten Schlägen noch 20 bis 30 Minuten gelebt haben könnte. Der Gang der gerichtlichen Untersuchung zog sich in die Länge, bedingt durch die Verschleierung des Verbrechens durch den Täter, der die Tötungs- und Raubabsichten monatelang leugnete und erst nach Abschluss der Untersuchung dem Staatsanwalt in einem Schreiben gestand.

Das Kriminalgericht beurteilte das Verbrechen erstinstanzlich am 14. Oktober und bezeichnete Bernhard Hofstetter überwiesen und schuldig des Mordes und des Raubes und verurteilte ihn zum Tode durch Enthauptung. Das Obergericht befasste sich am 22. November mit dem Fall und bestätigte das Urteil des Kriminalgerichts vollumfänglich. Das «Tagblatt» vermerkte dazu: «Der Angeklagte B.H. sass während der ganzen Verhandlung ruhig da mit gesenktem Blick. Auf die Frage des Präsidenten, was er noch anzubringen habe, sagte er einfach: Ich bitte um ein gnädiges Urteil.» Das «Vaterland» fügte bei: «Nun bleibt dem Verurteilten noch die Gnadeninstanz des Grossen Rates. Behandelt wurde das Gesuch im Parlament am 28. November. Der Grosse Rat folgte ihm diskussionslos mit 92 Ja gegen 38 Nein. Auf Antrag von Regierungsrat Walther beschloss das Gremium eine geringe Verschärfung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe durch ein Jahr Einzelhaft.

Es darf wohl vermutet werden, dass die Ratsherren befürchteten, Luzern könnte durch die Hinrichtung in der Eidgenossenschaft einmal mehr als «köpfender Kanton» in Verruf geraten, wie das bisher immer geschehen war. 1910 und 1915 folgten nochmals zwei Hinrichtungen, danach liessen die Gerichte jeweils Milderungsgründe gelten. Zwischen 1918 und 1940 waren im Kanton Luzern dreizehn Tötungsdelikte zu beurteilen. Danach trat das neue Strafgesetz in Kraft, das die Todesstrafe nicht mehr vorsah.

*Martin Merki (1931-2014) wuchs als Bauernbub in Oberrohrdorf AG auf. Das Gymnasium musste er krankheitsbedingt abbrechen; er machte darauf eine kaufmännische Lehre und stieg 1959 über das «Aargauer Volksblatt» in den Journalismus ein. 1968 zog die Familie nach Luzern, von wo seine Frau Helen Deicher stammte. Merki wechselte zur LNN («Luzerner Neuste Nachrichten»), 1973 zum «Vaterland», das ihm parteipolitisch näher stand. Vielen ist Martin Merki als leidenschaftlicher Journalist in Erinnerung, der das politische Gschehen im Kanton Luzern während Jahren verfolgt und kommentier hat und auch publizistische Wahlkampfhilfe für die CVP betrieb. Merkis Polit-Kolumne «Bemerkungen» am Samstag im «Vaterland» (später in der «Luzerner Zeitung» und «Neuen Luzerner Zeitung») liessen niemanden kalt.

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